Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Firma
die vipe it gmbh (nachfolgend „VIPE“ genannt) ist eine im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). VIPE produziert und betreibt Homepages, erstellt Apps für Mobilgeräte, Intranets sowie weitere Dienstleistungen und Produkte.
2. Kunde
Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, die von VIPE Produkte bzw. Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
3. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) dienen als Grundlage für sämtliche Beziehungen zwischen VIPE und dem Kunden. Die Geltung von AGB des Kunden wird (auch ohne ausdrücklichem Widerspruch) ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsvereinbarungen, die von den hier getroffenen abweichen, bedürfen der Schriftform, ebenso wie einseitige Erklärungen der Vertragspartner, z. B. Einwendungen, Kündigungen etc.
4. Angebot
Für neue, wie auch bestehende Kunden gelten ausschliesslich die auf der Homepage von VIPE (www.vipe-it.com) veröffentlichten aktuellen Angebote und Preise (exklusive der gesetzlichen MwSt.). VIPE behält sich das Recht vor, sein Angebot jederzeit und ohne vorgängiger Ankündigung beliebig zu modifizieren und den Leistungsumfang jederzeit zu ändern. Solche Änderungen treten für bestehende Kunden erst bei der Verlängerung des Vertrags in Kraft, sei es zum Vor- oder Nachteil des Kunden. Für Neukunden treten diese Änderungen jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dem Kunden werden solche Neuerungen nicht speziell angezeigt.
5. Vertragsabschluss zwischen VIPE und dem Kunden
Mit der Realisierung des ersten Termins zwischen VIPE und dem Kunden wird automatisch ein Vertrag über die Nutzung der von VIPE kreierten sowie der von VIPE zur Nutzung zur Verfügung gestellten Produkten oder Dienstleistungen abgeschlossen. Der Vertrag startet somit, wenn vom Kunden Produkte bzw. Dienstleistungen von VIPE in Anspruch genommen werden. Bei Fehlangaben in der Bestellung haftet der Kunde für jegliche damit zusammenhängenden Schäden, Strafen oder Bussen. Zudem behält sich VIPE vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
6. Gutscheine / Rabatte
Ein durch VIPE erstellter Gutschein berechtigt den Kunden, diesen als Zahlungsmittel zu benutzen. Hierbei gilt der auf dem Gutschein ausgewiesene Wert sowie allfällig ausgewiesene Konditionen. Wenn nicht anders erwähnt, sind persönliche/personalisierte Gutscheine nicht übertragbar und nicht kumulierbar. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. Zudem muss der finale Rechnungsbetrag vor Abzug eines Gutscheins, damit ein solcher einer Dienstleistung oder Bestellung in Anrechnung gebrach werden kann, mindestens 10% des finalen Rechnungsbetrages ausmachen (z.B. ein Gutschein über CHF 50.- kann erst einer Rechnung ab CHF 550.- in Anrechnung gebracht werden).
7. Leistungsumfang
VIPE erbringt die vom Kunden gewählten und vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht sowie unter Einhaltung der vereinbarten Leistungsbeschreibung / Spezifikationen im Rahmen der zurzeit gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
Zeitweilige Störungen der Dienstleistungen durch VIPE können sich aus Gründen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen, behördlichen Massnahmen sowie technischer Änderungen an den Anlagen von VIPE, an den Anlagen von Erfüllungsgehilfen oder anderer Netzbetreiber (z.B. Verbesserungen des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Stationen an das Leitungsnetz etc.) oder wegen sonstiger Massnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemässen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von VIPE übermittelten Identifikations- und Zugangscodes (Passwörter, PIN etc) geheim zu halten und an einem sicheren Ort geschützt vor dem Zugriff nichtautorisierter Dritter aufzubewahren. Er hat sie unverzüglich zu ändern oder ändern zu lassen, wenn Gefahr besteht, dass die Geheimhaltung nicht mehr gewährleistet ist.
Vereinbarte und bestätigte Termine müssen im Verhinderungsfalle mindestens 24 Stunden vorher per eMail abgemeldet werden ansonsten wird ein Betrag von mindestens CHF 250.- verrechnet. Zudem werden die Termine nach der festgesetzten Zeit ausgelegt und verrechnet. Bei zu spätem Erscheinen besteht keinerlei Anspruch auf Ersatz.
9. Vertragsdauer
Für Dienstleistungen, welche für die Dauer eines Jahres abgeschlossen werden, wird der Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert, wenn der Kunde nicht bis 60 Tage vor Ablauf des Vertrags gekündigt eMail hat. Die Kündigung muss schriftlich und Eingeschrieben an die auf der Internetseite von VIPE publizierte Adresse erfolgen (Kündigungen per eMail sind ausgeschlossen und werden nicht akzeptiert).
10. Vertragsbeendigung durch VIPE
Aus den nachfolgend genannten Gründen sowie den weiteren in diesen AGB explizit genannten Gründen kann VIPE den Vertrag mit dem Kunden über Dienstleistungen von VIPE fristlos beenden:
a) Die Verwendung der Dienstleistung widerspricht den Bestimmungen dieser AGB, dem anwendbaren Recht oder dem im Rahmen des im Internet akzeptierten Verhaltens.
b) Die Nutzung der Dienstleistungen erfolgt in unzulässiger Weise gemäss Ziffer 16.
c) Widerruf des Domain-Namens durch den Registerbetreiber.
d) Zahlungsverzug trotz Mahnung oder Widerruf der Zahlung für das geschuldete Entgelt durch den Kunden oder den von ihm gewählten Zahlungsmittelprovider.
e) Der Registerbetreiber wird durch einen in der Schweiz vollstreckbaren Entscheid einer Behörde, eines Gerichts oder eines Schiedsgerichts zur Löschung oder Übertragung des Domainnamens an einen Dritten verpflichtet.
f) VIPE kann bei Vertragsverletzungen auch mildere Massnahmen ergreifen. Insbesondere kann VIPE Domainnamen blockieren, die Nameserver-Zuordnung zu Domainnamen löschen, die Hosting-Produkte einstellen und/oder das Benutzerkonto zum vipeBuilder oder anderen zur Verfügung gestellter Dienstleistungen sperren, um dem Kunden Gelegenheit zu geben, zu den Gründen für die Kündigung Stellung zu nehmen und/oder diese zu beseitigen.
Eine Haftung von VIPE bei einer ausserordentlichen Kündigung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11. Folgen der Vertragsbeendigung
Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für Dienstleistungen oder Produkte von VIPE für die vorgängig vereinbarte Vertragslaufzeit oder für durch VIPE zu erbringende Dienstleistungen werden nicht an den Kunden zurückerstattet. Fällige Entgelte bleiben geschuldet. Sofern der Kunde Dienstleistungen bestellt oder in Anspruch genommen hat, den Vertrag jedoch vor der Möglichkeit, durch VIPE zu erbringende Dienstleistungen oder Produkte seitens VIPE fertigzustellen, kündet, endet prinzipiell das ursprüngliche Vertragsverhältnis zwischen VIPE und dem Kunden, bis dieses schriftlich erneuert wurde. VIPE ist hierbei nicht verpflichtet, das Vertragsverhältnis zu den ursprünglich vereinbarten Tarifen oder Entgelten weiterzuführen, sondern kann dies entsprechend aktueller Preislisten entsprechend anpassen. Dies gilt im Besonderen dann, sofern vorgängig Rabatte oder vergünstigte Konditionen seitens VIPE gewährt wurden. Sofern seitens VIPE nach dem Erhalt der Kündigung noch abschliessende, weiterführende oder organisatorische Dienstleistungen oder Arbeiten erbracht würden, kann dies nicht als Wiedereintritt oder Wiedereinsetzung in den vorherigen Vertragszustand gewertet werden. Hierfür ist zwingend einer Erneuerung des Auftragsverhältnisses notwendig, wie bereits vor geschrieben. Nach Vertragsbeendigung ist VIPE berechtigt, alle Daten des Kunden zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung der Daten selber verantwortlich. Im Falle einer ausserordentlichen fristlosen Vertragsauflösung werden die Daten nach Ablauf einer 10-tägigen Sicherheitsfrist ab dem Datum der Vertragsauflösung gelöscht.
12. Zahlungsbedingungen
Mit Abschluss des Vertrags gemäss Ziffer 5 hat VIPE Anspruch auf das auf der VIPE Webseite publizierte oder schriftlich vereinbarte Entgelt in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) zu den gewährten Zahlungsbedingungen.
Monatliche respektive jährliche Entgelte sind jeweils ein Jahr im Voraus zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird auch für angebrochene Monate resp. Jahre vollständig berechnet. Abweichungen von dieser Regelung müssen schriftlich vereinbart sein.
Bei einer Homepage-Entwicklung wird nach dem ersten Termin eine Vorauszahlung von mindestens 50% der Homepage-Entwicklung verlangt. Vor Online-Schaltung der Homepage wird der restlich geschuldete Betrag verrechnet. Eine Online-Schaltung der Homepage kann erst nach Eingang der gesamten Forderung erfolgen. VIPE ist berechtigt, für Aufträge Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages die Leistung zu erbringen.
Sämtliche Rechnungen von VIPE sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Eventuelle Rückzahlungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc., werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Sollte das Inkasso einen administrativen Mehraufwand verursachen (Mahnung wegen Zahlungsverzug, Verweigerung einer Abbuchung, etc.), hat der Kunde die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, soweit er die Nichtzahlung zu vertreten hat und er zur Zurückbehaltung nicht berechtigt war.
13. Einwendungsausschluss
Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Kosten / Gutschriften sind umgehend nach Zugang der Rechnung / Gutschrift schriftlich die auf der Webseite www.vipe-it.ch publizierten Adresse geltend zu machen. Einwendungen müssen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum / Gutschriftdatum bei VIPE eingegangen sein. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung / Gutschrift als akzeptiert und genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
14. Verzug, Zahlungserinnerung, Sperrung und Kündigung
Wenn keine oder nur eine unvollständige Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist eingeht, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Es sind in diesem Fall die gesetzlichen Verzugszinsen geschuldet. VIPE versendet mindestens eine Zahlungserinnerung. Der Kunde schuldet in diesem Fall VIPE kostendeckende Mahnspesen sowie gegebenenfalls Inkassokosten, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten.
Erfolgt auch nach einer Zahlungserinnerung keine Zahlung, so ist VIPE berechtigt, nach Wahl von VIPE Leistungen einzustellen oder gemäss Ziffer 10 frist- und entschädigungslos ausserordentlich zu kündigen. Für allfällige aus der Sperrung bzw. Einstellung der Leistungen oder der ausserordentlichen Kündigung entstehende Schäden, Forderungen usw. des Kunden, schliesst VIPE jegliche Haftung aus. Eine Wiederaufschaltung der Dienstleistung wird mit einer Pauschale von CHF 100.- verrechnet und erfolgt erst nach Zahlungseingang der geschuldeten Gebühren, inklusive der Wiederaufschaltungs-Pauschale.
15. Haftung
VIPE haftet ausschliesslich für absichtlich oder grobfahrlässig verschuldeten Schaden. Für übrigen, direkten und indirekten Schaden haftet VIPE nicht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um vertragsrechtliche Ansprüche, Ansprüche wegen unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder um anderweitige Ansprüche handelt. Dies gilt auch dann, wenn VIPE über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.
Darüber hinaus ist VIPE im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen bestrebt, ihre Dienstleistungen mit einer hohen Verfügbarkeit anzubieten, übernimmt aber keine Garantie oder Gewährleistung für die Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen und Systeme und für die Fehlerfreiheit der damit erzielten Ergebnisse. Ebenso übernimmt VIPE keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen von allen Endgeräten aus problemlos nutzbar sind.
VIPE behält sich die Einrede der Mitverantwortung des Geschädigten in jedem Fall vor. Eine allfällige Schadenersatzpflicht von VIPE, seinen Mitarbeitern, seinen Organen und allfällig von VIPE beigezogenen Dritten ist, soweit gesetzlich zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund, in jedem Fall bei Domainnamen beschränkt auf einen Höchstbetrag von CHF 500.- pro Schadensereignis, bei den übrigen Dienstleistungen auf einen Höchstbetrag im Umfang der Jahresgebühr.
Der Kunde haftet gegenüber VIPE. Er hat VIPE für sämtliche Ansprüche Dritter, einschliesslich Prozess- und Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von VIPE gegen diese erhoben werden, schadlos zu halten. VIPE kann von dem Kunden in diesem Zusammenhang vorab eine Sicherheitsleistung verlangen.
In Fällen höherer Gewalt, d.h. wenn VIPE aus Gründen, die von ihr und den von ihr allenfalls beigezogenen Dritten nicht in zumutbarer Weise beherrscht werden können (wie insbesondere Naturereignisse, Mobilmachung, Streik, Krieg, Aufruhr, Epidemie, Unfälle, Sabotage, Terrorismus, erhebliche Betriebsstörungen, Unterbruch von Telekommunikationsleitungen, insbesondere derjenigen des Internets, Arbeitskonflikte sowie behördliche Massnahmen etc.), an der Erfüllung einer oder mehrerer Pflichten aus diesem Vertrag gehindert ist, so ist er für die Zeit, während der das Ereignis der höheren Gewalt andauert sowie während einer angemessenen Anlaufzeit danach, von der Erfüllung der betreffenden Pflicht(en) befreit und haftet nicht für allfällige, dem Kunden aus der Nichterfüllung der betreffenden Pflicht(en) resultierende, direkte oder indirekte Schäden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch alle Massnahmen des Registerbetreibers derjenigen Top-Level-Domain (TLD), in welcher der Domainname registriert ist.
16. Verbot von unzulässigem Bezug und Nutzung
Mit der Bestellung von Dienstleistungen von VIPE sichert der Kunde VIPE zu, dass er weder durch den Bezug noch durch die Nutzung der Dienstleistung geltende Rechtsnormen sowie allgemein anerkannte Verhaltensregeln verletzt oder verletzt werden.
Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Texte, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Datenbanken, Audio-/Video-Files usw.) verantwortlich, die er über seine Internetseiten oder sein eMail-Konto übermittelt, bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereitstellt. Der Kunde ist auch für Hinweise (insbesondere Links) auf solche Informationen verantwortlich.
Insbesondere dürfen mittels dem vipeBuilder u.a. die folgenden oder andere rechtswidrigen oder schädlichen Inhalte nicht verbreitet oder zugänglich gemacht werden:
a) Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
b) Pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art.197 StGB
c) Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
d) Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit im Sinne von Art. 261 StGB
e) Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB
f) Verunglimpfung, Beleidigung und Verleumdung
g) Schädliche Programme oder Programmteile (Viren, Trojaner, Malware etc.) und Informationen zu deren Herstellung
h) Anleitung oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
i) Unerlaubte Glücksspiele im Sinne der Spielbanken- und Lotteriegesetzgebung
j) Vertrieb von nicht zugelassenen Medikamenten und verbotenen Substanzen
k) Betrügerische Inhalte (Abonnement-Fallen, Internetbetrug etc.), Gewinnversprechungen und dergleichen, die zur eigenen Bereicherung dienen
l) Informationen, Dateien und Bilder, die nationale oder internationale Urheberrechte, verwandte Schutzrechte sowie andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen
Das Betreiben von Diensten, welche die betrieblichen Ressourcen von VIPE nachteilig beeinflussen, ist nicht erlaubt. Insbesondere, aber nicht abschliessend, sind im Zusammenhang mit den Dienstleistungen folgende Inhalte und Nutzungsarten unzulässig:
m) Spam / SEO: eine Website, deren einziger Zweck es ist, Google Ranking oder Facebook "gefällt", etc. zu generieren, zu erhöhen oder zu gewinnen
n) File Downloadseiten / File-Sharing / Torrent-Tracker / Peer-to-Peer Software
o) Das Anbieten/Bereitstellen/Hochladen von Dateien, Software oder Material, welches virenverseucht oder beschädigt ist oder in einer sonstigen Art und Weise einen anderen Computer schädigen bzw. in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigen kann
p) Übermässige Werbung: Platzieren übermässiger Werbung auf der Internetseite, d.h. mehr als drei Anzeigenblöcke pro Seite
q) Banner(tausch)-Systeme
r) Versenden von unerwünschten Massenmailings (Spam/Mail-Bombs/Dos-Attacken)
s) Netzwerk-Scanner
t) Bruteforce-Programme, Bots, Webcrawler, IRC-Server
u) Streaming, Online-Radio, Online-Spiele / Game-Server
Bestehen nach der Auffassung von VIPE begründete Anzeichen für eine rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung der vom Kunden bezogenen Dienstleistungen gemäss der obigen Beschreibung oder wird eine solche Nutzung von einer zuständigen Behörde mitgeteilt, oder ist eine solche durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt, kann VIPE, entsprechend der von ihr vorgenommenen Beurteilung der Situation, den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benützung anhalten oder die Leistungserbringung an den Kunden ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen oder den Vertrag gemäss Ziffer 10 frist- und entschädigungslos ausserordentlich kündigen. Weiter behält sich VIPE vor, gegebenenfalls Schadenersatz zu verlangen.
Bei Feststellung von strafbarem Verhalten wird VIPE den oder die Vorgänge der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zur Kenntnis bringen. VIPE unterstützt darüber hinaus in vollem Umfang jede behördliche oder gerichtliche Untersuchung von rechtswidrigem Verhalten, auch soweit VIPE davon nicht unmittelbar betroffen ist, falls die zuständigen Behörden VIPE um ihre Mitwirkung ersuchen.
17. Datenschutz
VIPE verwendet und bearbeitet Personendaten der Kunden zur Vertragserfüllung.
Dies umfasst:
a) die Weiterleitung von Kundendaten an Dritte, wie den jeweiligen Registerbetreiber bzw. einen Drittanbieter zur sonstigen Vertragserfüllung
b) die Publikation in der jeweils öffentlich zugänglichen Whois-Datenbank
c) die Verwendung zu Informationszwecken betreffend neuer Produkte und Dienstleistungen von VIPE
VIPE wird darüber hinaus angemessene Massnahmen treffen, um Personendaten zu schützen. VIPE wird diese nicht ohne das Einverständnis des Kunden Dritten zur Verfügung stellen oder ausserhalb der umschriebenen Zwecke verwenden, es sei denn in anonymisierter Form.
18. Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte
Der Kunde versichert, dass sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen und weitere Daten und Dateien jeglicher Art etc.) sowie die verwendete Domain, frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte zu verwenden.
Der Kunde verpflichtet sich, VIPE von allen Ansprüchen Dritter, die gegen VIPE im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er verpflichtet sich weiter, VIPE entstehende Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zuzüglich eines festzusetzenden Betrages als Wiedergutmachung oder Schadenersatzes zu ersetzen.
VIPE ist berechtigt, auf seiner Homepage sowie in anderen Kommunikationsmassnahmen darauf hinzuweisen, dass VIPE die Homepage des Kunden entwickelt hat und durch Hyperlinks eine direkte Verbindung zu dieser herzustellen.
19. Agenten und Vertriebspartner
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Agenten und Vertriebspartner selbständig arbeiten und in keiner Weise Angestellte / Gesellschafter von VIPE sind. Der Abschluss und die Abwicklung von Verträgen des Nutzers mit Agenten oder Vertriebspartner erfolgt unabhängig von VIPE. VIPE haftet nicht für allfällige Pflichtwidrigkeiten / Vertragsstörungen von Agenten oder Vertriebspartnern.
20. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
VIPE kann die AGB jederzeit ohne die Angabe von Gründen ändern. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist auf der Homepage von VIPE einseh- und ausdruckbar. Es gelten die im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistung geltenden AGB.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsstreitigkeiten zwischen VIPE und dem Kunden ist materielles schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz von VIPE.
Horgen, 27. September 2013 (Änderung Firmenname)
ersetzt vorgängige Version vom 30. November 2012
1. Firma
die vipe it gmbh (nachfolgend „VIPE“ genannt) ist eine im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). VIPE produziert und betreibt Homepages, erstellt Apps für Mobilgeräte, Intranets sowie weitere Dienstleistungen und Produkte.
2. Kunde
Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, die von VIPE Produkte bzw. Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
3. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) dienen als Grundlage für sämtliche Beziehungen zwischen VIPE und dem Kunden. Die Geltung von AGB des Kunden wird (auch ohne ausdrücklichem Widerspruch) ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsvereinbarungen, die von den hier getroffenen abweichen, bedürfen der Schriftform, ebenso wie einseitige Erklärungen der Vertragspartner, z. B. Einwendungen, Kündigungen etc.
4. Angebot
Für neue, wie auch bestehende Kunden gelten ausschliesslich die auf der Homepage von VIPE (www.vipe-it.com) veröffentlichten aktuellen Angebote und Preise (exklusive der gesetzlichen MwSt.). VIPE behält sich das Recht vor, sein Angebot jederzeit und ohne vorgängiger Ankündigung beliebig zu modifizieren und den Leistungsumfang jederzeit zu ändern. Solche Änderungen treten für bestehende Kunden erst bei der Verlängerung des Vertrags in Kraft, sei es zum Vor- oder Nachteil des Kunden. Für Neukunden treten diese Änderungen jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dem Kunden werden solche Neuerungen nicht speziell angezeigt.
5. Vertragsabschluss zwischen VIPE und dem Kunden
Mit der Realisierung des ersten Termins zwischen VIPE und dem Kunden wird automatisch ein Vertrag über die Nutzung der von VIPE kreierten sowie der von VIPE zur Nutzung zur Verfügung gestellten Produkten oder Dienstleistungen abgeschlossen. Der Vertrag startet somit, wenn vom Kunden Produkte bzw. Dienstleistungen von VIPE in Anspruch genommen werden. Bei Fehlangaben in der Bestellung haftet der Kunde für jegliche damit zusammenhängenden Schäden, Strafen oder Bussen. Zudem behält sich VIPE vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
6. Gutscheine / Rabatte
Ein durch VIPE erstellter Gutschein berechtigt den Kunden, diesen als Zahlungsmittel zu benutzen. Hierbei gilt der auf dem Gutschein ausgewiesene Wert sowie allfällig ausgewiesene Konditionen. Wenn nicht anders erwähnt, sind persönliche/personalisierte Gutscheine nicht übertragbar und nicht kumulierbar. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. Zudem muss der finale Rechnungsbetrag vor Abzug eines Gutscheins, damit ein solcher einer Dienstleistung oder Bestellung in Anrechnung gebrach werden kann, mindestens 10% des finalen Rechnungsbetrages ausmachen (z.B. ein Gutschein über CHF 50.- kann erst einer Rechnung ab CHF 550.- in Anrechnung gebracht werden).
7. Leistungsumfang
VIPE erbringt die vom Kunden gewählten und vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht sowie unter Einhaltung der vereinbarten Leistungsbeschreibung / Spezifikationen im Rahmen der zurzeit gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
Zeitweilige Störungen der Dienstleistungen durch VIPE können sich aus Gründen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen, behördlichen Massnahmen sowie technischer Änderungen an den Anlagen von VIPE, an den Anlagen von Erfüllungsgehilfen oder anderer Netzbetreiber (z.B. Verbesserungen des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Stationen an das Leitungsnetz etc.) oder wegen sonstiger Massnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemässen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von VIPE übermittelten Identifikations- und Zugangscodes (Passwörter, PIN etc) geheim zu halten und an einem sicheren Ort geschützt vor dem Zugriff nichtautorisierter Dritter aufzubewahren. Er hat sie unverzüglich zu ändern oder ändern zu lassen, wenn Gefahr besteht, dass die Geheimhaltung nicht mehr gewährleistet ist.
Vereinbarte und bestätigte Termine müssen im Verhinderungsfalle mindestens 24 Stunden vorher per eMail abgemeldet werden ansonsten wird ein Betrag von mindestens CHF 250.- verrechnet. Zudem werden die Termine nach der festgesetzten Zeit ausgelegt und verrechnet. Bei zu spätem Erscheinen besteht keinerlei Anspruch auf Ersatz.
9. Vertragsdauer
Für Dienstleistungen, welche für die Dauer eines Jahres abgeschlossen werden, wird der Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert, wenn der Kunde nicht bis 60 Tage vor Ablauf des Vertrags gekündigt eMail hat. Die Kündigung muss schriftlich und Eingeschrieben an die auf der Internetseite von VIPE publizierte Adresse erfolgen (Kündigungen per eMail sind ausgeschlossen und werden nicht akzeptiert).
10. Vertragsbeendigung durch VIPE
Aus den nachfolgend genannten Gründen sowie den weiteren in diesen AGB explizit genannten Gründen kann VIPE den Vertrag mit dem Kunden über Dienstleistungen von VIPE fristlos beenden:
a) Die Verwendung der Dienstleistung widerspricht den Bestimmungen dieser AGB, dem anwendbaren Recht oder dem im Rahmen des im Internet akzeptierten Verhaltens.
b) Die Nutzung der Dienstleistungen erfolgt in unzulässiger Weise gemäss Ziffer 16.
c) Widerruf des Domain-Namens durch den Registerbetreiber.
d) Zahlungsverzug trotz Mahnung oder Widerruf der Zahlung für das geschuldete Entgelt durch den Kunden oder den von ihm gewählten Zahlungsmittelprovider.
e) Der Registerbetreiber wird durch einen in der Schweiz vollstreckbaren Entscheid einer Behörde, eines Gerichts oder eines Schiedsgerichts zur Löschung oder Übertragung des Domainnamens an einen Dritten verpflichtet.
f) VIPE kann bei Vertragsverletzungen auch mildere Massnahmen ergreifen. Insbesondere kann VIPE Domainnamen blockieren, die Nameserver-Zuordnung zu Domainnamen löschen, die Hosting-Produkte einstellen und/oder das Benutzerkonto zum vipeBuilder oder anderen zur Verfügung gestellter Dienstleistungen sperren, um dem Kunden Gelegenheit zu geben, zu den Gründen für die Kündigung Stellung zu nehmen und/oder diese zu beseitigen.
Eine Haftung von VIPE bei einer ausserordentlichen Kündigung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11. Folgen der Vertragsbeendigung
Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für Dienstleistungen oder Produkte von VIPE für die vorgängig vereinbarte Vertragslaufzeit oder für durch VIPE zu erbringende Dienstleistungen werden nicht an den Kunden zurückerstattet. Fällige Entgelte bleiben geschuldet. Sofern der Kunde Dienstleistungen bestellt oder in Anspruch genommen hat, den Vertrag jedoch vor der Möglichkeit, durch VIPE zu erbringende Dienstleistungen oder Produkte seitens VIPE fertigzustellen, kündet, endet prinzipiell das ursprüngliche Vertragsverhältnis zwischen VIPE und dem Kunden, bis dieses schriftlich erneuert wurde. VIPE ist hierbei nicht verpflichtet, das Vertragsverhältnis zu den ursprünglich vereinbarten Tarifen oder Entgelten weiterzuführen, sondern kann dies entsprechend aktueller Preislisten entsprechend anpassen. Dies gilt im Besonderen dann, sofern vorgängig Rabatte oder vergünstigte Konditionen seitens VIPE gewährt wurden. Sofern seitens VIPE nach dem Erhalt der Kündigung noch abschliessende, weiterführende oder organisatorische Dienstleistungen oder Arbeiten erbracht würden, kann dies nicht als Wiedereintritt oder Wiedereinsetzung in den vorherigen Vertragszustand gewertet werden. Hierfür ist zwingend einer Erneuerung des Auftragsverhältnisses notwendig, wie bereits vor geschrieben. Nach Vertragsbeendigung ist VIPE berechtigt, alle Daten des Kunden zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung der Daten selber verantwortlich. Im Falle einer ausserordentlichen fristlosen Vertragsauflösung werden die Daten nach Ablauf einer 10-tägigen Sicherheitsfrist ab dem Datum der Vertragsauflösung gelöscht.
12. Zahlungsbedingungen
Mit Abschluss des Vertrags gemäss Ziffer 5 hat VIPE Anspruch auf das auf der VIPE Webseite publizierte oder schriftlich vereinbarte Entgelt in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) zu den gewährten Zahlungsbedingungen.
Monatliche respektive jährliche Entgelte sind jeweils ein Jahr im Voraus zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird auch für angebrochene Monate resp. Jahre vollständig berechnet. Abweichungen von dieser Regelung müssen schriftlich vereinbart sein.
Bei einer Homepage-Entwicklung wird nach dem ersten Termin eine Vorauszahlung von mindestens 50% der Homepage-Entwicklung verlangt. Vor Online-Schaltung der Homepage wird der restlich geschuldete Betrag verrechnet. Eine Online-Schaltung der Homepage kann erst nach Eingang der gesamten Forderung erfolgen. VIPE ist berechtigt, für Aufträge Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages die Leistung zu erbringen.
Sämtliche Rechnungen von VIPE sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Eventuelle Rückzahlungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc., werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Sollte das Inkasso einen administrativen Mehraufwand verursachen (Mahnung wegen Zahlungsverzug, Verweigerung einer Abbuchung, etc.), hat der Kunde die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, soweit er die Nichtzahlung zu vertreten hat und er zur Zurückbehaltung nicht berechtigt war.
13. Einwendungsausschluss
Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Kosten / Gutschriften sind umgehend nach Zugang der Rechnung / Gutschrift schriftlich die auf der Webseite www.vipe-it.ch publizierten Adresse geltend zu machen. Einwendungen müssen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum / Gutschriftdatum bei VIPE eingegangen sein. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung / Gutschrift als akzeptiert und genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
14. Verzug, Zahlungserinnerung, Sperrung und Kündigung
Wenn keine oder nur eine unvollständige Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist eingeht, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Es sind in diesem Fall die gesetzlichen Verzugszinsen geschuldet. VIPE versendet mindestens eine Zahlungserinnerung. Der Kunde schuldet in diesem Fall VIPE kostendeckende Mahnspesen sowie gegebenenfalls Inkassokosten, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten.
Erfolgt auch nach einer Zahlungserinnerung keine Zahlung, so ist VIPE berechtigt, nach Wahl von VIPE Leistungen einzustellen oder gemäss Ziffer 10 frist- und entschädigungslos ausserordentlich zu kündigen. Für allfällige aus der Sperrung bzw. Einstellung der Leistungen oder der ausserordentlichen Kündigung entstehende Schäden, Forderungen usw. des Kunden, schliesst VIPE jegliche Haftung aus. Eine Wiederaufschaltung der Dienstleistung wird mit einer Pauschale von CHF 100.- verrechnet und erfolgt erst nach Zahlungseingang der geschuldeten Gebühren, inklusive der Wiederaufschaltungs-Pauschale.
15. Haftung
VIPE haftet ausschliesslich für absichtlich oder grobfahrlässig verschuldeten Schaden. Für übrigen, direkten und indirekten Schaden haftet VIPE nicht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um vertragsrechtliche Ansprüche, Ansprüche wegen unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder um anderweitige Ansprüche handelt. Dies gilt auch dann, wenn VIPE über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.
Darüber hinaus ist VIPE im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen bestrebt, ihre Dienstleistungen mit einer hohen Verfügbarkeit anzubieten, übernimmt aber keine Garantie oder Gewährleistung für die Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen und Systeme und für die Fehlerfreiheit der damit erzielten Ergebnisse. Ebenso übernimmt VIPE keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen von allen Endgeräten aus problemlos nutzbar sind.
VIPE behält sich die Einrede der Mitverantwortung des Geschädigten in jedem Fall vor. Eine allfällige Schadenersatzpflicht von VIPE, seinen Mitarbeitern, seinen Organen und allfällig von VIPE beigezogenen Dritten ist, soweit gesetzlich zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund, in jedem Fall bei Domainnamen beschränkt auf einen Höchstbetrag von CHF 500.- pro Schadensereignis, bei den übrigen Dienstleistungen auf einen Höchstbetrag im Umfang der Jahresgebühr.
Der Kunde haftet gegenüber VIPE. Er hat VIPE für sämtliche Ansprüche Dritter, einschliesslich Prozess- und Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von VIPE gegen diese erhoben werden, schadlos zu halten. VIPE kann von dem Kunden in diesem Zusammenhang vorab eine Sicherheitsleistung verlangen.
In Fällen höherer Gewalt, d.h. wenn VIPE aus Gründen, die von ihr und den von ihr allenfalls beigezogenen Dritten nicht in zumutbarer Weise beherrscht werden können (wie insbesondere Naturereignisse, Mobilmachung, Streik, Krieg, Aufruhr, Epidemie, Unfälle, Sabotage, Terrorismus, erhebliche Betriebsstörungen, Unterbruch von Telekommunikationsleitungen, insbesondere derjenigen des Internets, Arbeitskonflikte sowie behördliche Massnahmen etc.), an der Erfüllung einer oder mehrerer Pflichten aus diesem Vertrag gehindert ist, so ist er für die Zeit, während der das Ereignis der höheren Gewalt andauert sowie während einer angemessenen Anlaufzeit danach, von der Erfüllung der betreffenden Pflicht(en) befreit und haftet nicht für allfällige, dem Kunden aus der Nichterfüllung der betreffenden Pflicht(en) resultierende, direkte oder indirekte Schäden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch alle Massnahmen des Registerbetreibers derjenigen Top-Level-Domain (TLD), in welcher der Domainname registriert ist.
16. Verbot von unzulässigem Bezug und Nutzung
Mit der Bestellung von Dienstleistungen von VIPE sichert der Kunde VIPE zu, dass er weder durch den Bezug noch durch die Nutzung der Dienstleistung geltende Rechtsnormen sowie allgemein anerkannte Verhaltensregeln verletzt oder verletzt werden.
Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Texte, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Datenbanken, Audio-/Video-Files usw.) verantwortlich, die er über seine Internetseiten oder sein eMail-Konto übermittelt, bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereitstellt. Der Kunde ist auch für Hinweise (insbesondere Links) auf solche Informationen verantwortlich.
Insbesondere dürfen mittels dem vipeBuilder u.a. die folgenden oder andere rechtswidrigen oder schädlichen Inhalte nicht verbreitet oder zugänglich gemacht werden:
a) Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
b) Pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art.197 StGB
c) Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
d) Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit im Sinne von Art. 261 StGB
e) Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB
f) Verunglimpfung, Beleidigung und Verleumdung
g) Schädliche Programme oder Programmteile (Viren, Trojaner, Malware etc.) und Informationen zu deren Herstellung
h) Anleitung oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
i) Unerlaubte Glücksspiele im Sinne der Spielbanken- und Lotteriegesetzgebung
j) Vertrieb von nicht zugelassenen Medikamenten und verbotenen Substanzen
k) Betrügerische Inhalte (Abonnement-Fallen, Internetbetrug etc.), Gewinnversprechungen und dergleichen, die zur eigenen Bereicherung dienen
l) Informationen, Dateien und Bilder, die nationale oder internationale Urheberrechte, verwandte Schutzrechte sowie andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen
Das Betreiben von Diensten, welche die betrieblichen Ressourcen von VIPE nachteilig beeinflussen, ist nicht erlaubt. Insbesondere, aber nicht abschliessend, sind im Zusammenhang mit den Dienstleistungen folgende Inhalte und Nutzungsarten unzulässig:
m) Spam / SEO: eine Website, deren einziger Zweck es ist, Google Ranking oder Facebook "gefällt", etc. zu generieren, zu erhöhen oder zu gewinnen
n) File Downloadseiten / File-Sharing / Torrent-Tracker / Peer-to-Peer Software
o) Das Anbieten/Bereitstellen/Hochladen von Dateien, Software oder Material, welches virenverseucht oder beschädigt ist oder in einer sonstigen Art und Weise einen anderen Computer schädigen bzw. in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigen kann
p) Übermässige Werbung: Platzieren übermässiger Werbung auf der Internetseite, d.h. mehr als drei Anzeigenblöcke pro Seite
q) Banner(tausch)-Systeme
r) Versenden von unerwünschten Massenmailings (Spam/Mail-Bombs/Dos-Attacken)
s) Netzwerk-Scanner
t) Bruteforce-Programme, Bots, Webcrawler, IRC-Server
u) Streaming, Online-Radio, Online-Spiele / Game-Server
Bestehen nach der Auffassung von VIPE begründete Anzeichen für eine rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung der vom Kunden bezogenen Dienstleistungen gemäss der obigen Beschreibung oder wird eine solche Nutzung von einer zuständigen Behörde mitgeteilt, oder ist eine solche durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt, kann VIPE, entsprechend der von ihr vorgenommenen Beurteilung der Situation, den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benützung anhalten oder die Leistungserbringung an den Kunden ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen oder den Vertrag gemäss Ziffer 10 frist- und entschädigungslos ausserordentlich kündigen. Weiter behält sich VIPE vor, gegebenenfalls Schadenersatz zu verlangen.
Bei Feststellung von strafbarem Verhalten wird VIPE den oder die Vorgänge der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zur Kenntnis bringen. VIPE unterstützt darüber hinaus in vollem Umfang jede behördliche oder gerichtliche Untersuchung von rechtswidrigem Verhalten, auch soweit VIPE davon nicht unmittelbar betroffen ist, falls die zuständigen Behörden VIPE um ihre Mitwirkung ersuchen.
17. Datenschutz
VIPE verwendet und bearbeitet Personendaten der Kunden zur Vertragserfüllung.
Dies umfasst:
a) die Weiterleitung von Kundendaten an Dritte, wie den jeweiligen Registerbetreiber bzw. einen Drittanbieter zur sonstigen Vertragserfüllung
b) die Publikation in der jeweils öffentlich zugänglichen Whois-Datenbank
c) die Verwendung zu Informationszwecken betreffend neuer Produkte und Dienstleistungen von VIPE
VIPE wird darüber hinaus angemessene Massnahmen treffen, um Personendaten zu schützen. VIPE wird diese nicht ohne das Einverständnis des Kunden Dritten zur Verfügung stellen oder ausserhalb der umschriebenen Zwecke verwenden, es sei denn in anonymisierter Form.
18. Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte
Der Kunde versichert, dass sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen und weitere Daten und Dateien jeglicher Art etc.) sowie die verwendete Domain, frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte zu verwenden.
Der Kunde verpflichtet sich, VIPE von allen Ansprüchen Dritter, die gegen VIPE im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er verpflichtet sich weiter, VIPE entstehende Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zuzüglich eines festzusetzenden Betrages als Wiedergutmachung oder Schadenersatzes zu ersetzen.
VIPE ist berechtigt, auf seiner Homepage sowie in anderen Kommunikationsmassnahmen darauf hinzuweisen, dass VIPE die Homepage des Kunden entwickelt hat und durch Hyperlinks eine direkte Verbindung zu dieser herzustellen.
19. Agenten und Vertriebspartner
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Agenten und Vertriebspartner selbständig arbeiten und in keiner Weise Angestellte / Gesellschafter von VIPE sind. Der Abschluss und die Abwicklung von Verträgen des Nutzers mit Agenten oder Vertriebspartner erfolgt unabhängig von VIPE. VIPE haftet nicht für allfällige Pflichtwidrigkeiten / Vertragsstörungen von Agenten oder Vertriebspartnern.
20. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
VIPE kann die AGB jederzeit ohne die Angabe von Gründen ändern. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist auf der Homepage von VIPE einseh- und ausdruckbar. Es gelten die im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistung geltenden AGB.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsstreitigkeiten zwischen VIPE und dem Kunden ist materielles schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz von VIPE.
Horgen, 27. September 2013 (Änderung Firmenname)
ersetzt vorgängige Version vom 30. November 2012